AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anerkennung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Unsere Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Auf Anfragen, Bestellungen oder Bestätigungen vorgedruckte, von unseren Bedingungen abweichende Vorschriften sind unwirksam, wenn sie durch uns nicht schriftlich anerkannt worden sind. Unser Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung. Lieferwerk und auch Besteller verzichten auf den Einwand jeglicher mündlicher Nebenabreden.

1. Angebote sind freibleibend Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Die unseren Angeboten beigefügten Unterlagen und Zeichnungen sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nicht Gegenteiliges ergibt. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich durch eine Auftragsbestätigung zugesichert wurden.

2. Zahlungsbedingungen, Preise und Sicherheiten Unsere Ware liefern wir ab einem Nettowarenwert von 150 € frei Haus innerhalb Deutschland einschließlich Verpackung. Liegt der Auftragswert oder die Höhe der Lieferung unter 150 €, berechnen wir innerhalb Deutschland anteilige Frachtkosten in Höhe von 9,50 € netto + gesetzlicher. MwSt. pro Paket. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir Skonto in Höhe von 2 %. Zahlungsrückstände schließen einen Skontoabzug aus. Das offene Ziel beträgt 30 Tage rein netto Kasse. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen kommt der Besteller automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden nach dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung Veränderungen ein, die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage zu stellen, so sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzubehalten oder Sicherheit zu verlangen; kommt der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist unserem Verlangen nach Sicherheitsleistung nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.Lieferfristen Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Produktionsablaufes verpflichten wir uns zur Einhaltung der angegebenen Lieferfristen. Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, bei Maschinenschaden, bei Streiks jeglicher Art und bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen bleiben grundsätzlich vorbehalten.

4. Gefahrenübergang, Versand, Verpackung und Entgegennahme Die Gefahr geht ab unserem Werk Radevormwald auf den Kunden über. Wir behalten uns vor, die Versandart selbst zu wählen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden; sofern keine Versandvorschriften vom Kunden gegeben werden, wählen wir das billigste Transportmittel und den günstigsten Transportweg. Die Kosten der Verpackung werden zu Selbstkosten berechnet, falls nichts anderes vereinbart wurde. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Mehr- oder Minderlieferrungen zur wirtschaftlichen Auftragsfertigung behalten wir uns im üblichen Rahmen vor.

5. Sachmängel Der Besteller hat nach Erhalt der Ware diese unverzüglich zu prüfen. Es gilt § 377 HGB. Alle Sachmängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens nach einer Frist von 5 Tagen schriftlich beim Lieferer anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei einer frist- und formgerechten Mängelrüge ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Der Lieferer behält sich ebenfalls das Recht vor, den Mangel durch eine Preisminderung aufzurechnen.

6. Eigentumsvorbehalte Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Liefervertrag, einschließlich aller anderen Verträge, die bis zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages zwischen dem Kunden und uns abgeschlossen worden sind, vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, auch wenn nur teilweise gezahlt wurde, so sind wir berechtigt ohne weitere Erklärung die Vorbehaltsware beim Kunden heraus zu verlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich hiervon schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises mit Vertragsabschluss als abgetreten. Auf Verlangen werden wir dem Kunden unsere Sicherung insoweit und nach unserer Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich eines Anspruchs aus Rücktritt, ist Radevormwald. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.